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Pflegeneuordnungsgesetz: Steht die Tarifrefinanzierung in der Pflege vor einer Zäsur?

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt vor. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist die Stabilisierung der Finanzen der sozialen Pflegeversicherung. Für Arbeitgeber in der Pflege und in der Sozialwirtschaft ist der Entwurf jedoch weit mehr als ein finanzpolitisches Vorhaben: Er berührt zentrale Fragen von Tarifbindung, Refinanzierung, Personalgewinnung und Versorgungssicherheit.

Besonders kritisch diskutiert wird die geplante befristete Aussetzung der Regelungen zur tariflichen Entlohnung im SGB XI. Der Entwurf sieht vor, diese Regelungen für vier Jahre sowohl als Zulassungsvoraussetzung als auch als Bezugspunkt der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen auszusetzen. Zugleich sollen Vergütungssteigerungen künftig an der Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V ausgerichtet werden.

Für PATT-Mitglieder ist das ein Vorgang von erheblicher Bedeutung. Denn tarifliche oder tariforientierte Vergütung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn die Refinanzierung tariflicher Personalkosten eingeschränkt wird, kann aus Tarifbindung ein wirtschaftliches Risiko werden.

1. Die Lage in Kürze

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ist veröffentlicht. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Die Stoßrichtung ist aber deutlich erkennbar:

Die bisherigen Regelungen zur tariflichen Entlohnung in der Pflege sollen zeitlich befristet ausgesetzt werden.

Tarifliche Entlohnung soll für vier Jahre nicht mehr in der bisherigen Weise als Zulassungsvoraussetzung und als Maßstab der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen gelten.

Für Vergütungssteigerungen soll künftig die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V eine Obergrenze bilden.

Das BMG begründet dies unter anderem mit Entbürokratisierung und einer neuen Vertrauenskultur in der Pflege.

Aus Sicht vieler Wohlfahrts- und Fachverbände geht es jedoch nicht nur um Verwaltungsvereinfachung. Es geht um die Frage, ob tarifliche Bezahlung in der Pflege künftig noch zuverlässig refinanziert werden kann.

2. Warum das ein Gesamtproblem der Sozialwirtschaft ist

Die Kritik kommt nicht nur aus einem einzelnen Verband. Mehrere Akteure der Freien Wohlfahrtspflege sehen im Entwurf ein strukturelles Risiko für die Pflege.

Der Paritätische Gesamtverband spricht von einer „grundlegend falsch“ ausgerichteten Reform und warnt vor einer Abkehr von der Tarifbindung. Besonders deutlich heißt es dort: „Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen.“

Die Diakonie Deutschland bewertet den Entwurf als Sparpaket und warnt, die Versorgung sei „massiv gefährdet“. Diakonie-Bundesvorständin Elke Ronneberger kritisiert, dass Einsparungen einseitig Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen belasteten.

Auch Caritas- und Diakonie-Dienstgeber- und Fachverbände kritisieren die geplanten Einschränkungen. Sie warnen, dass diese „die Versorgungssicherheit gefährden“ und die notwendige Personalgewinnung erschweren könnten.

Die AWO hatte bereits im Vorfeld der Reformdebatte kritisiert, dass tragfähige Pflegepolitik nicht im Eilverfahren entstehen dürfe. Sie fordert ausreichend Zeit für Beteiligung und eine langfristig solidarische Finanzierung.

Damit wird deutlich: Das Thema betrifft die gesamte Sozialwirtschaft. Es geht nicht um eine verbandspolitische Einzelposition, sondern um eine gemeinsame Strukturfrage: Wie können faire Arbeitsbedingungen, verlässliche Versorgung und wirtschaftliche Tragfähigkeit zugleich gesichert werden?

3. Was das für PATT-Mitglieder bedeuten kann

Für PATT-Mitglieder ist der Entwurf insbesondere deshalb relevant, weil viele Einrichtungen auf klare, transparente und planbare Vergütungsstrukturen angewiesen sind. Der PATT steht für ein spezialisiertes Tarifwerk, passgenaue Unterstützung bei Tarifeinführung und Tarifanwendung sowie rechtliche Expertise für Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft.

Sollte die bisherige Refinanzierungslogik verändert werden, können sich für Arbeitgeber mehrere Handlungsfelder ergeben.

Finanzierung

Die bisherige Planungssicherheit könnte abnehmen. Tarifsteigerungen müssten unter Umständen stärker begründet und in Vergütungsverhandlungen durchgesetzt werden. Wenn Kostensteigerungen nicht vollständig anerkannt werden, entstehen Finanzierungslücken.

Tarifbindung

Tarifbindung war in der Pflege politisch ausdrücklich gewollt. Sie sollte faire Arbeitsbedingungen stärken und den Beruf attraktiver machen. Wenn die Refinanzierung tariflicher Personalkosten eingeschränkt wird, entsteht ein Widerspruch: Arbeitgeber sollen gute Löhne zahlen, erhalten dafür aber möglicherweise weniger verlässliche Finanzierung.

Personalgewinnung und Personalbindung

Faire Vergütung ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte. Wird ihre Refinanzierung unsicherer, kann das Personalstrategien erschweren. Die Diakonie warnt in diesem Zusammenhang, dass die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen betroffen sein kann, wenn Tarifbindungen infrage gestellt werden.

Vergütungsverhandlungen

Vergütungsverhandlungen könnten konfliktintensiver werden. Wenn Wirtschaftlichkeit stärker über allgemeine Kostenentwicklungen oder Obergrenzen definiert wird, müssen Einrichtungen ihre Personalaufwendungen noch detaillierter begründen.

Investitions- und Organisationsentwicklung

Einrichtungen müssen schon heute Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Personalentwicklung und Qualitätsanforderungen gleichzeitig bewältigen. Die BAGFW hatte bereits im Zusammenhang mit dem Zukunftspakt Pflege darauf hingewiesen: „Wir haben keinen Mangel an Attraktivität, sondern an Handlungssicherheit und Refinanzierung.“

4. Die zentrale Spannung

Der Entwurf bringt zwei politische Ziele in Konflikt:

Einerseits soll Pflege bezahlbar bleiben und die Pflegeversicherung stabilisiert werden.

Andererseits braucht die Pflege faire Löhne, verlässliche Arbeitsbedingungen und attraktive Arbeitgeber.

Diese Spannung ist nicht neu. Neu ist aber, dass die bisherige Verbindung zwischen Tarifbindung und Refinanzierung offenbar grundsätzlich zur Disposition gestellt wird.

Aus Arbeitgebersicht entsteht damit ein schwieriges Signal: Tarifbindung soll gesellschaftlich gewünscht bleiben, kann aber wirtschaftlich unsicherer werden. Für gemeinnützige Träger, die keine Gewinne zur Kompensation einsetzen können, ist das besonders relevant.

5. Einordnung des PATT

Der PATT beobachtet die Entwicklung mit besonderer Aufmerksamkeit. Für Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft ist Tarifbindung kein isoliertes arbeitsrechtliches Thema. Sie hängt eng mit Refinanzierung, Personalstrategie, Organisationsentwicklung und Versorgungssicherheit zusammen.

Eine verlässliche Tarifstruktur schafft Transparenz und Orientierung. Sie unterstützt Arbeitgeber dabei, faire Arbeitsbedingungen zu gestalten und im Wettbewerb um Fachkräfte handlungsfähig zu bleiben. Damit diese Wirkung erhalten bleibt, muss die Finanzierung tariflicher Personalkosten nachvollziehbar und tragfähig geregelt sein.

Eine Reform der Pflegeversicherung ist notwendig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass tarifgebundene und tariforientierte Träger strukturell benachteiligt werden. Wer faire Löhne politisch erwartet, muss deren Refinanzierung mitdenken.

6. Kurzfazit

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Der Referentenentwurf enthält jedoch Regelungen mit potenziell weitreichender Wirkung für tarifgebundene und tariforientierte Pflegeeinrichtungen.

Im Kern geht es um eine zentrale Frage der Sozialwirtschaft:

Bleibt faire tarifliche Vergütung in der Pflege verlässlich refinanzierbar – oder wird sie künftig stärker zum wirtschaftlichen Risiko für die Träger?

Der PATT wird die weiteren Entwicklungen beobachten und seine Mitglieder über relevante Änderungen informieren.

Stand: 10.06.2026

Update vom 01.07.2026: Kabinettsbeschluss zum PNOG weiterhin offen

Der ursprünglich für Juni erwartete Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz ist nach aktuellem Stand nicht erfolgt. Die weitere Befassung im Bundeskabinett wird nun voraussichtlich im Juli 2026 erwartet; konkrete Termine für Bundestag und Bundesrat liegen weiterhin nicht vor.

Für Arbeitgeber in der Pflege und Sozialwirtschaft bleibt damit vor allem eine Frage zentral: Wird die gewonnene Zeit genutzt, um die geplanten Eingriffe in die Tarifrefinanzierung noch einmal zu überprüfen?

Aus Sicht des PATT ist entscheidend, dass tarifgebundene und tariforientierte Träger auch künftig auf verlässliche Refinanzierungsbedingungen angewiesen sind. Tarifbindung schafft Transparenz, stärkt Arbeitgeberattraktivität und unterstützt die Personalbindung. Wird die Refinanzierung tariflicher Personalkosten jedoch begrenzt oder unsicherer, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen politisch gewünschter fairer Bezahlung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit für die Einrichtungen.

Hinzu kommt: Die Diskussion um Tarifrefinanzierung beschränkt sich nicht allein auf das Pflegeneuordnungsgesetz. Auch im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Begrenzungen von Vergütungsanstiegen und Eingriffe in die Refinanzierungslogik diskutiert. Damit verdichtet sich ein übergreifendes Signal: Die Refinanzierung von Personalkosten in sozialen und pflegerischen Versorgungsstrukturen gerät stärker unter Druck.

Der PATT wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und seine Mitglieder über relevante Änderungen informieren.

Quellen und Stimmen aus der Freien Wohlfahrtspflege

Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Paritätischer Gesamtverband: Pressemitteilung zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 04.06.2026.
Diakonie Deutschland: Stellungnahme zur Pflegereform vom 05.06.2026.
Caritas- und Diakonie-Dienstgeber- und Fachverbände: gemeinsame Kritik zur Einschränkung der Tarifrefinanzierung.
AWO Bundesverband: Kritik zur Pflegereform und zum Beteiligungsverfahren.
BAGFW: Vorläufige Stellungnahme zu den Eckpunkten des Zukunftspakts Pflege.

Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung | AOK Presse